Im Frühjahr 2007 ist der § 238 StGB "Nachstellen" in Kraft getreten. Er stellt Stalking unter Strafe und verbessert damit den Schutz der Stalking-Opfer.
Hinter einem Stalker kann sich sowohl der Ex-Partner, ein Freund oder Kollege als auch der Nachbar oder ein völlig Unbekannter verbergen; eine Frau ebenso wie ein Mann.
Es gibt verschiedene Verhaltensweisen. Das Spektrum der sogenannten Stalking-Verhaltensweise kann in dramatischen Fällen über körperliche Gewalt bis hin zur Tötung reichen.
90 % der Opfer sind weiblich und 85 & der Täter männlich.
Deutschland 2007 --- 11401 Fälle gemäß § 238 StGB das sind 13,9 Fälle/100000 Einwohner
Aufklärungsrate: 88,4 % d.h 9389 Fälle sind aufgeklärt.
USA --- 1006970 Frauen und 370990 Männer jährlich
77% weiblich - 64 % männlich wo das Opfer bekannt ist
87% Täter - Männer 78% Opfer - Frauen
Laut dem Gesetz von 2007:
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Höhere Strafmaßnahmen wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person in Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht hat oder die Tat den Tod (Person) verursacht hat.
- Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!!
-Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z.B, Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
-Bei einer akuten Bedrohung(z.B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110
-Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren sie zur nächsten Polizeidienststelle.
-Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
-Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z.B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements.).
-Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking - Handlungen, z.B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse ect.) beraten.
-Wenden Sie sich an eine Opferhilfeeinrichtung - Weisser Ring
-Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfeeinrichtungen aufzusuchen.
-Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
- Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Familiengericht eine "Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung" nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
So, ich hoffe Ihr hattet einen kleinen Einblick in das Thema. Nun möchte ich Euch noch auf das Gewinnspiel aufmerksam machen. Ihr könnt jeden Tag ein Los sammeln um mit in den Lostopf zu hüpfen. Dazu einfach die Tagesfrage beantworten.
Seit wann gibt es den § 238 StGB??
Das Gewinnspiel endet am 07.03.2016 um 23:59 Uhr.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahme ab 18 Jahren oder mit Einverständniserklärung der Eltern.
Versand nur innerhalb von Deutschland.
Für den Postversand wird keine Haftung übernommen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt man sich bereit im Gewinnfall öffentlich namentlich am Ende der Blogtour genannt zu werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.